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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2004 - L 3 KA 427/03 ER   

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https://dejure.org/2004,23874
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2004 - L 3 KA 427/03 ER (https://dejure.org/2004,23874)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.01.2004 - L 3 KA 427/03 ER (https://dejure.org/2004,23874)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - L 3 KA 427/03 ER (https://dejure.org/2004,23874)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG; § ... 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG; § 135 Abs. 2 SGB V; § 9 Abs. 3 Buchst. c Anlage IV zur Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie; § 2 Abs. 4 S. 3 Anlage IV zur Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie; § 3 Abs. 4 Anlage IV zur Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie; Art. 3 Abs. 1 GG
    Widerruf der Genehmigung zur Ausführung, Abrechnung mammographischer Leistungen; Pflicht zur Ablegung einer Prüfung zum Nachweis einer geforderten Qualifikation als verhältnismäßige Maßnahme zur Qualitätssicherung im Sinne des § 135 Abs. 2 Sozialgesetzbuch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung mammographischer Leistungen; Pflicht zur Ablegung einer Prüfung zum Nachweis einer geforderten Qualifikation als verhältnismäßige Maßnahme zur Qualitätssicherung im Sinne des § 135 Abs. 2 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2004 - L 3 KA 427/03
    Da der Schutz der Gesundheit ein besonders wichtiges Gemeinschaftsgut ist (BVerfGE 7, 377, 414 [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56] ) [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56] , kommt der Abwehr der Gefahr für die Gesundheit und körperliche Integrität der Patientinnen höheres Gewicht zu als dem beruflichen und finanziellen Interessen des Antragstellers, bis zur endgültigen Klärung der Berechtigung seines Widerspruchs bzw. seiner Klage mammographische Leistungen weiter erbringen und abrechnen zu können.
  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2004 - L 3 KA 427/03
    Allerdings folgt unmittelbar aus Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und dem sich hieraus abzuleitenden Recht auf Chancengleichheit, dass der Prüfling während der Prüfung keiner außergewöhnlichen erheblichen Beeinträchtigung seines Leistungsvermögens ausgesetzt gewesen sein darf, weil das Prüfergebnis dann kein zutreffendes Bild seiner wirklichen Leistungsfähigkeit darstellt ( BVerwGE 80, 282, 284 ) [BVerwG 07.10.1988 - 7 C 8/88] .
  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 23/97 R

    Erbringung und Abrechnung bestimmter zytologischer Leistungen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2004 - L 3 KA 427/03
    § 135 Abs. 2 SGB V sowie die hierauf gestützten Vereinbarungen zur Qualitätssicherung sind grundsätzlich rechtlich nicht zu beanstanden, wie das Bundessozialgericht (BSG) bereits wiederholt entschieden hat (SozR 3-2500 § 135 Nr. 9 ; SozR 3-2500 § 135 Nr. 15 ).
  • BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85

    Türkische Staatsangehörige - Aufenthaltsrecht - Assoziierungsvereinbarung - EWG -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2004 - L 3 KA 427/03
    Denn die durch einen derartigen - zeitlich nicht befristeten - Beschluss angeordnete aufschiebende Wirkung dauert bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts (vgl. BVerwGE 78, 192, 209 [BVerwG 27.10.1987 - 1 C 19/85] ; Senatsbeschluss vom 5. November 2002 - L 3 KA 371/02 ER).
  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 36/99 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Arthroskopische Leistungen - Vertragsärztliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2004 - L 3 KA 427/03
    § 135 Abs. 2 SGB V sowie die hierauf gestützten Vereinbarungen zur Qualitätssicherung sind grundsätzlich rechtlich nicht zu beanstanden, wie das Bundessozialgericht (BSG) bereits wiederholt entschieden hat (SozR 3-2500 § 135 Nr. 9 ; SozR 3-2500 § 135 Nr. 15 ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2004 - L 3 KA 85/04

    Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zur Erbringung von der fachärztlichen

    Im Hauptsacheverfahren wäre daher unter Heranziehung des diesbezüglich maßgeblichen Dreijahreszeitraumes (vgl. etwa Senatsbeschlüsse v. 29. November 2002 - L 3 B 170/02 KA - und v. 25. Mai 2004 - L 3 KA 427/03 ER -) der Streitwert auf 48.000 EUR festzusetzen; in Eilverfahren ist nach der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 06. Februar 2001 - L 3 B 11/01 KA -) ein Viertel des Hauptsachestreitwertes maßgebend.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2004 - L 3 KA 85/04

    Grundsätzlich keine einstweilige Anordnung bei gesetzlichem Verbot mit

    Im Hauptsacheverfahren wäre daher unter Heranziehung des diesbezüglich maßgeblichen Dreijahreszeitraumes (vgl. etwa Senatsbeschlüsse v. 29. November 2002 - L 3 B 170/02 KA - und v. 25. Mai 2004 - L 3 KA 427/03 ER -) der Streitwert auf 48.000 EUR festzusetzen; in Eilverfahren ist nach der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 06. Februar 2001 - L 3 B 11/01 KA -) ein Viertel des Hauptsachestreitwertes maßgebend.
  • LSG Sachsen, 18.05.2009 - L 2 AS 181/09

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer Klage gegen einen

    Die gerichtlich angeordnete bzw. festgestellte aufschiebende Wirkung der Widersprüche endet erst mit Eintritt der Unanfechtbarkeit des zugrunde liegenden Bescheides (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.01.2004 - L 3 KA 427/03 ER -, Breithaupt 2004, S.275; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2006 - L 3 B 1138/05 U -).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 28.06.2005 - L 5 ER 25/05

    Vertragsarzt - Qualitätssicherung bei Mammographien - Angebot von

    Die vorliegend einschlägige, auf § 135 Abs. 2 SGB V gestützte Vereinbarung zur Qualitätssicherung - einschließlich der hierin geregelten Widerrufsmöglichkeit - ist nicht zu beanstanden (ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, 28.1.2004, L 3 KA 427/03 ER, Breithaupt 2004, 275 ff).
  • LSG Sachsen, 18.05.2009 - L 2 AS 203/09

    Aufschiebende Wirkung einer Klage oder eines Widerspruchs gegen einen Bescheid

    Die gerichtlich angeordnete bzw. festgestellte aufschiebende Wirkung der Widersprüche endet erst mit Eintritt der Unanfechtbarkeit des zugrunde liegenden Bescheides (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.01.2004 - L 3 KA 427/03 ER -, Breithaupt 2004, S.275; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2006 - L 3 B 1138/05 U -).
  • SG Hannover, 02.02.2009 - S 14 R 1150/08
    Dabei ist der Streitwert eines Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes mit einem Viertel des Wertes der Hauptsache anzusetzen (vgl. z.B. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 25. Mai 2004, L 3 KA 427/03 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2006 - L 3 KA 21/06
    Die dort geregelte Anordnung umfasst auch die - vorliegend begehrte - Wiederherstellung dieser aufschiebenden Wirkung (Senatsbeschluss v. 28. Januar 2004, MedR 2004, 336).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2004 - L 3 KA 116/04
    Die Vorschrift umfasst auch die Wiederherstellung dieser Wirkung, wenn die Behörde - wie vorliegend die Antragsgegnerin - vorher die sofortige Vollzie-hung eines Verwaltungsakts gemäß § 86 a Abs. 2 Nr. 5 SGG angeordnet hatte (Senatsbeschluss vom 28. Januar 2004 - L 3 KA 427/03 ER = Breithaupt 2004, 275, 277).
  • SG Hannover, 27.07.2004 - S 16 KA 156/04

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Der Streitwert wurde gemäß der ständigen Rechtsprechung des 3. Senats des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (zuletzt L 3 KA 427/03 ER vom 25. Mai 2004) mit einem Viertel des Wertes der Hauptsache (200 797, 72 EUR) angenommen, da es sich um ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes handelt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.10.2009 - L 3 KA 41/09
    Denn die Wirkung der vorliegend begehrten Anordnung würde bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts andauern (BVerwGE 78, 192, 209), sodass sich das Verfahren grundsätzlich nicht dadurch erledigt, dass mit dem Widerspruchsbescheid eine Zwischenentscheidung über die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes eingetreten ist (ständige Senatsrechtssprechung, vgl. z. B. Beschluss vom 28. Januar 2004 - L 3 KA 427/03 ER - MedR 2004, 336, 338).
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